Wie positionieren sich die Parteien zum Baugebiet Altkönigblick?

Die Gegenüberstellung der Parteipositionen für das geplante Baugebiet Altkönigblick schafft Klarheit vor der Wahl des Stadtparlamentes 2021

Vor den anstehenden Kommunalwahlen im März 2021 sprach die IG Altkönigblick die zur Wahl stehenden Parteien direkt an, um deren verschiedene Konzepte zum Baugebiet transparent zu machen. Dazu versendete die IG einen Fragenkatalog mit den vier Schwerpunktthemen:

  • Berücksichtigung der Anwohnerinteressen im Planungsprozess
  • Art der Bebauung und angestrebte Einwohnerstruktur
  • Lösung infrastruktureller Probleme (Verkehr, Kitas, Schulen, Entwässerung)
  • Finanzierung und Realisierung des Bauvorhabens (z.B. eigene Wohnbaugesellschaft)

Im Folgenden finden Sie alle Antworten der Parteien - ungekürzt im Originaltext der Parteien! 

Ähnlich wie in der Befragung der Kandidaten zur Bürgermeisterwahl 2020 ist auch hier wieder Ziel der IG, Transparenz und Folgen der Wahlentscheidung den Kronberger Bürgern neutral darzustellen. 

Fragen der IG und Antworten der Parteien (Originaltexte) zu den vier Themengebieten

1. Es wurde 2017 vom Stadtparlament ein „Transparentes Verfahren und die Einbindung der Anwohner in den Planungsprozess“ für das Baugebiet Altkönigblick beschlossen. 

Frage (1.1): Steht Ihre Partei weiterhin zu dem Beschluss, die Ergebnisse der Planungswerkstatt in der Entwurfsplanung maßgeblich mit zu berücksichtigen?

CDU

Zu dieser Entscheidung steht die CDU Kronberg weiterhin. Wir sehen im Rahmen der vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planungswerkstatt als das geeignete Instrument an, das die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Vorstellungen in den Planungsprozess einbindet sowie die erforderliche Transparenz schafft.

 

SPD

Ja, dies ist Beschlusslage seit Dezember 2017 und für uns weiterhin handlungsleitend. Der einstimmige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hierzu lautete:

Das Wettbewerbsverfahren und die Planungswerkstatt sollen sich an den im Stadtentwick-lungskonzept festgehaltenen Überlegungen zum Bereich Altkönigblick A1 (Seite 54 – 56, siehe Anlage) orientieren. Die Ergebnisse der Planungswerkstatt sollen in geeigneter Form in das Wettbewerbsverfahren einfließen.

FDP

Wir stehen zu 100% hinter dem einstimmigen Beschluss der Stadtverordneten vom 7.12.2017, dass neben dem baugesetzlich vorgeschriebenen transparenten Planungsverfahren die Ergebnisse der Planungswerkstatt in der Entwicklung eines Bebauungsplans zu berücksichtigen sind.

KfB

Im Vorfeld zur Einberufung einer Planungswerkstatt muss geklärt werden, welche Befugnisse diese haben soll, wer Mitglied ist, wie verbindlich die Ergebnisse sind und wie entscheidend die Mitgestaltung der Bürgerschaft ist. Unser Ziel ist es, dass nach Erarbeitung der Planung, der Bürgerwille den Vorrang hat.

B90 / Die Grünen

Für den Ortsverband von B90/DIE GRÜNEN ist ein transparentes Verfahren Voraussetzung für die Akzeptanz des Baugebietes. Wir befinden uns ganz am Anfang des Verfahrens. Die Ergebnisse der Planungswerkstatt stellen eine Grundlage für die anstehenden Entscheidungen dar, sie sind jedoch noch keine endgültige Festlegung.

UBG

- leider keine Antwort -

Frage (1.2): Wie werden Sie die Interessen der Anwohner innerhalb der Planungswerkstatt gegenüber anderen (z.B. derer einer Stadtverwaltung, möglichen Investoren oder Vorgaben des Landes Hessen) berücksichtigen?

CDU

Die Interessen der Anwohner werden wir als CDU Kronberg in unsere fraktionsinternen Diskussionen miteinbeziehen und auf der Grundlage unserer im Kommunalwahlprogramm veröffentlichen Zielsetzungen auch in unsere Entscheidungsfindung miteinbeziehen und entsprechend in der Stadtverordnetenfraktion abstimmen.

 

SPD

Die Planungswerkstatt hat nach unserem Verständnis die Funktion, zu einem vernünftigen Interessenausgleich zwischen den Belangen der Stadt als potentieller Bauherrin und den in diesem Bereich lebenden Bürgerinnen und Bürger beizutragen. Da wir die Bebauung durch den beschlossenen Eigenbetrieb WOHNBAU Kronberg anstreben, sind Investoreninteressen (z. B. nach maximaler Ausnutzung der Flächen) nach unserer Überzeugung kein Konfliktpotential.

FDP

Wir fühlen uns weder durch Vorstellungen der Verwaltung noch durch Interessen von Investoren oder Vorgaben des Landes Hessen (soweit sie nicht gesetzlich bindend sind) gebunden. 

KfB

- siehe auch 1.1 - 

... Unser Ziel ist es, dass nach Erarbeitung der Planung, der Bürgerwille den Vorrang hat.

B90 / Die Grünen

Die von den Anwohnern eingebrachten Interessen, vor allem was die Höhe der Gebäude im Bereich der bestehenden Bebauung unterhalb des Rotlaufs anbelangt sind zu berücksichtigen. 

UBG

- leider keine Antwort -

2. Die Parteien verfolgen unterschiedliche, zum Teil auch parteiübergreifende Ziele bei der Bebauung, z.B. die Schaffung eines Bebauungs-Mix. 

Frage (2.1): Wie sieht Ihr Konzept zur Schaffung von "Bezahlbarem Wohnraum" aus (hohe Verdichtung, Subvention durch die Stadt/Einwohner, ...)? Wie definieren Sie „Bezahlbaren Wohnraum"?

CDU

Die CDU spricht sich weiterhin nachdrücklich FÜR eine verträgliche Bebauung und GEGEN  eine hohe Verdichtung auf dem Baufeld Altkönigblick  aus. Eine Definition von bezahlbarem Wohnraum gibt es nicht, dies hängt vielmehr von der individuellen persönlichen Einkommenssituation ab. Der Magistrat und hier insbesondere der Erste Stadtrat sind seit Jahren aufgefordert, den Begriff „bezahlbarer Wohnraum“ für Kronberg zu definieren. Leider sind sie dieser Aufgabe bisher nicht nachgekommen. Demzufolge gibt es noch keine für Kronberg feststehende Definition. Wir als CDU sehen für Kronberg eine Nettokaltmiete von ca. €10/m2 als eine vernünftige Zielgröße an. Die CDU Kronberg plädiert seit jeher für einen Mix aus Objekt- und Subjektförderung sowie die Prüfung von Erbbaurecht.

 

SPD

Bezahlbarer Wohnraum lässt sich nach unserer Auffassung nur dadurch realisieren, dass auf knapper Grundfläche stadtbildverträglich mehrgeschossig gebaut wird. Das Stadtentwicklungskonzept enthält für das Potentialgebiet „Altkönigblick“ erste Vorschläge, die auch Ggenstand der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2017 waren. Wegen unserer Definition von „bezahlbarem Wohnraum“ verweisen wir auf unser angehängtes Konzept „Wohnen in Kronberg“.

(Anmerkung der IG: "Warmmiete von ca. 10,00 €" sind dort genannt.) 

FDP

Ziel ist es, einen Ausgleich zwischen den einzelnen Interessengruppen, also den Anwohnern und Wohnungssuchenden zu erreichen. Die FDP hat bereits 2017 einen Antrag gestellt (der mit großer Mehrheit angenommen wurde), „bezahlbares Wohnen“ für Kronberg zu definieren und in ein Konzept zu gießen. Leider wurde dieser Antrag bis heute nicht durch die Verwaltung umgesetzt. Zielgruppe für „bezahlbaren Wohnraum“ sind u.a. Wohnungssuchende mit engem Bezug zu Kronberg, z.B. mit einem Kronberger Arbeitsplatz im Dienstleistungsbereich, mit Durchschnittseinkommen. Diesen soll Wohnungsraum zu einer Kaltmiete von < €10 angeboten werden.

KfB

Die Baulandoffensive hat in ihrer Machbarkeitsstudie vom September 2019 geprüft, ob auf den städtischen Flächen die Entwicklung preisgünstigen Wohnraums im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit realisierbar ist. Sie orientiert sich bei der Definition der Miete an den Einkommensgrenzen der Wohnraumförderrichtlinie und der Leistbarkeit (1/3 des Nettoeinkommens). Im Ergebnis kommt sie auf eine vom bisherigen Stadtverordnetenbeschluss vom 28.11.2017 (80 Wohneinheiten; 40 in Mehrfamilienhäusern, 40 in Einfamilienhäusern; bei einer Höhenentwicklung von II+D bzw. III+D) abweichende mögliche Bebauung mit 83 Wohneinheiten, davon 51 im Geschosswohnungsbau und 32 in Einfamilienhäusern. Daraus lässt sich ableiten, dass ein Quadratmeter-Preis von unter 10 Euro heute aufgrund der Baukosten, auch auf städtischem Gelände, unrealistisch ist. Wir befürworten daher eine Planung, die an die Bestandsbebauung angepasst (siehe KfB-Antrag 5285/2020) und für die Stadt als Eigentümer der Flächen wirtschaftlich zulässig ist. Gegebenenfalls kann eine „Quersubventionierung“ durch höherpreisigen Wohnraum in Betracht gezogen werden. Sollten dennoch die „leistbaren Mieten“ überschritten werden, bevorzugen wir die Unterstützung der betroffenen Bürger durch einen Wohngeldzuschuss der Stadt Kronberg, zusätzlich der vom Kreis oder Land gezahlten Zuschüsse („Subjektförderung“).

B90 / Die Grünen

Die Stadt Kronberg ist im Besitz der Grundstücke dies ist eine wichtige Voraussetzung um  Wohnraum für Menschen zu schaffen, die sich  hohen Mieten in Kronberg nicht leisten können. Diese Menschen sind aber z.B. als Kindergärtner:innen,  Erzieher:innen, Pflegekräfte etc. für ein funktionierendes Gemeinwesen wesentlich. Unter bezahlbarem Wohnraum stellen wir uns Quadratmeterpreise von 9-11 Euro vor.  Wie sie zum Beispiel von der OWG in der Friedensstraße in Oberhöchstadt realisiert werden.

UBG

- leider keine Antwort -

Frage (2.2): Welche Bewohnerstruktur streben Sie im zukünftigen Wohngebiet Altkönigblick an? (Einheimische, "Bezahlbarer Wohnraum", Sozialwohnungen, ...)

CDU

Wir streben eine gute Durchmischung von Einfamilienhaus/Reihenhausbebauung mit Geschosswohnungsbau, wie oben bereits dargestellt, an. Hinsichtlich der sozialen Struktur setzen wir uns dafür ein, einen guten Mix zu schaffen und öffentlich geförderten Wohnraum bevorzugt an Menschen zu vergeben, die bereits einen Bezug zu Kronberg haben (Stichwort: Einheimischenmodell und daraus abgeleitete Kriterien). 

 

SPD

Wir streben einen Bebauungs- und damit auch einen Bewohner*innen-Mix an. In Mehrfamilienhäusern werden vermutlich andere Menschen leben als in einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Nach unserem Verständnis von einer „sozialen Stadt“ braucht unsere Stadtgesellschaft Menschen aller Schichten und Herkunft. Wir denken hierbei insbesondere an die vielen Menschen, die im Alten- und Pflegebereich sowie bei örtlichen Handwerksbetrieben arbeiten und dafür sorgen, dass das Miteinander funktioniert.

FDP

Wie sich die Flächen auf die drei Gruppen - Käufer, Mieter für bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau - verteilen, hängt insbesondere von der Frage ab, wie hoch der Anteil der zu verkaufenden Grundstücke ist, um den Wohnungsbau zu finanzieren. 

KfB

Wir unterstützen die Vergabe der Wohnungen an Kronberger Bürger (rechtskonforme Umsetzung eines sog. „Einheimischenmodells“) sowie eine angemessene Mischung von geförderten Mietwohnungen und bezahlbaren Einfamilienhäusern für Kronberger Familien.

B90 / Die Grünen

Hier kann die Stadt sich zum Beispiel Belegungsrechte für Kronberger Familien sichern.

UBG

- leider keine Antwort -

Frage (2.3): Welche Art der Bebauung planen Sie? (Berücksichtigung vorhandener, meist zweigeschossiger Einzelhäuser in unmittelbarer Umgebung)    

CDU

Auf der Basis des Stadtverordnetenbeschlusses von 2017, für dieses künftige Baugebiet einen städtebaulichen Wettbewerb auszuschreiben, um Ideen und Realisierungsvorschläge zu Gestaltung, Architektur und Erschließung zu erhalten, orientieren wir uns an der umgebenden Bebauung und der sozialen Struktur im Umfeld. Wir streben eine maßvolle Bebauung an, die sich an der bestehenden Baustruktur entlang der Altkönigstr. und der Feldbergstr. orientiert, um einen fließenden Übergang von den bestehenden höheren Bauten der Straße „Am Sportfeld“ zum zukünftigen Baugebiet und der sich daran anschließenden Einfamilienhausbebauung sicherzustellen. 

 

SPD

Handlungsleitend ist für uns der einstimmige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Dezember 2017.

FDP

Ziel ist es, den nördlichen Rand des Baugebiets (also die Nachbarschaft zur bestehenden Bebauung) an Dritte zu verkaufen. Mehrgeschossigkeit soll dem abfallenden Gelände folgen, um einen abrupten Anstieg der Gebäudehöhen zu vermeiden. In diesem Sinne werden wir die Architektenentwürfe bewerten.  Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass eine 3D-Simulation für die Planung erstellt wird.

KfB

Im Anschluss an die vorhandene Bebauung mit zweigeschossigen Einfamilienhäusern sollte diese Bebauungsart fortgeführt werden. Wir werden uns darüber hinaus für einen möglichst großen Anteil von Grünflächen einsetzen. Der Anteil versiegelter Flächen sollte oberirdisch unterhalb von 40% (GRZ 1 kleiner als 0,4) liegen und die Regelbestimmung des §19 (4) der Baunutzungsverordnung für Wohngebiete nicht überschreiten. Wir befürworten eine möglichst ökologische und ressourcenschonende Bauweise sowie nachhaltige Begrünung der Freiflächen.

B90 / Die Grünen

Bei der Anordnung und Größe der Baukörper ist davon auszugehen, dass die bezahlbaren  Wohnungen  im Bereich  Richtung Am Sportfeld eine Umsetzung erfahren; es also zu einer Mischung der Bebauung kommt, die der vorhandenen Bebauung Rechnung trägt. 

UBG

- leider keine Antwort -

3. Bei der Planung des Baugebietes ist die Lösung der infrastrukturellen Probleme von zentraler Bedeutung. 

Frage (3.1): Welche Lösungen sehen Sie für den zu- und abfließenden Verkehr und insbesondere Durchgangsverkehr in Oberhöchstadt und den heute schon neuralgischen Knotenpunkten im Ortskern und der Schönberger Straße inkl. Kreuzung Fichtenstraße / Ballenstedter Straße? Wie stellen Sie sich ein Stellplatzkonzept im Wohngebiet vor, inkl. Parkflächen für Besucher und Veranstaltungen im Haus Altkönig?

CDU

Die infrastrukturelle Erschließung sowie das Stellplatzangebot sollten auf der Grundlage eines Verkehrsgutachtens die Anregungen aus der Planungswerkstatt einbeziehen und von den Architekten so konzipiert werden, dass die neuralgischen Punkte nicht überbelastet werden.   Die Einbindung eines Verkehrssystems on demand kann hier Entlastung schaffen. Im Übrigen setzt die CDU Kronberg auf eine Optimierung des ÖPNV sowie des Radwegenetzes. Gerade die Anbindung Oberhöchstadts an den Radschnellweg Vordertaunus (zwischen den Städten und Gemeinden Friedrichsdorf, Bad Homburg vor der Höhe, Oberursel (Taunus), Steinbach (Taunus), Eschborn und Frankfurt am Main) sollte das Auto für den ein oder anderen Weg entbehrlich machen.

 

SPD

Hierzu können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur eher generalistisch Stellung nehmen, weil es auch um die Frage geht, wie sich unser aller Mobilitätsverhalten entwickeln wird. Das Plangebiet ist nach unserer Auffassung mit zwei Stadtbuslinien grundsätzlich gut an das innerörtliche ÖPNV-System angeschlossen. Ein Teil des Verkehrs kann über die Anbindung der Altkönigstraße an die B 455 abgewickelt werden und vom Plangebiet sind auch überörtliche Radwegeverbindungen Richtung Oberursel mit seinen Stadtteilen und weiterführend nach Frankfurt schnell erreichbar.

FDP

Unsere Idee ist es, die Altkönigstr. kurz vor dem nördlichen Ende nach rechts zu verschwenken und parallel zur B455 durch den Wald zu verlängern (parallel wird der jetzige Zugang zur B455 renaturiert) und dann neben der Ampelkreuzung mit einem Kreisverkehr an die alte B455 anzuschließen. Die Gefahr von Durchgangsverkehr sehen wir nicht, da sowohl die Schönberger Straße als auch die Sodener Straße, die schon jetzt kurz vor dem Kollaps stehen, für Schleichwege ungünstig sind. Im Einzelfall sollte die Möglichkeit bestehen, von der Stellplatzsatzung abzuweichen.

KfB

Wir halten es für notwendig, dass zuerst die Kapazitäten der Infrastruktur ermittelt werden, inkl. der bereits im Bau bzw. in Planung befindlichen Neubauten im Ortsteil Oberhöchstadt. Zu berechnen und abzugleichen sind die Plätze in Kindertagesstätten, den Grundschulen und der weiterführenden Schule (AKS); Trinkwasser- und Abwassermengen; Verkehrsfluss in der Altkönigstraße und dem Ortskern von Oberhöchstadt. Daraus kann dann die mögliche Anzahl zusätzlicher Wohneinheiten abgeleitet werden. Gegebenenfalls ist eine neue Kindertagesstätte innerhalb des Baugebiets zu errichten und bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen.

B90 / Die Grünen

Bei dem Verkehr gibt es keine Antwort, die einzig und allein den motorisierten Individualverkehr im Blick hat. Die z.T. in der Planung aufgezeigten fußläufigen Verbindungen sind (Fuß- und Radwege)  zu realisieren. In dem Plangebiet sind E-Ladestationen für E-Bikes zu schaffen. Es ist eine Erhöhung der Attraktivität  vom Stadtbus; durch z.B. kostenlose Benutzung aller unter 15 jährigen zu gewährleisten. Wir können die Probleme die durch den motorisierten  Individualverkehr entstehen nicht durch den Ausbau oder zusätzliche Straße lösen – dazu sind nicht die benötigten Flächen vorhanden, also bleibt uns nur eine Stärkung der Alternativen. 

UBG

- leider keine Antwort -

Frage (3.2): Welches Entwässerungskonzept haben Sie für Oberhöchstadt? (überflutete Keller jetzt schon bei jedem Starkregen, Anschluss zahlreicher weiterer Haushalte, Zunahme versiegelter Fläche)

CDU

Bezüglich der Entwässerung wollen wir Maßnahmen zur Versickerung, zur Regenrückhaltung, Zisternen und Dachbegrünung fördern.       Ein entsprechendes kostengünstiges Beratungsangebot soll seitens der Kommune hinsichtlich umweltfreundlicher Baustoffe offeriert werden.

 

SPD

In der Bürgerversammlung zum Thema Hochwasserschutz am 05.11.2018 wurden viele Punkte zum Hochwasserschutz angesprochen. Es wurde ein Regenrückhaltebecken an der Ecke Altkönigstraße / Schönbergerstraße neu errichtet und das Regenrückhaltebecken Dalles umgebaut. Diese Maßnahmen haben beim letzten Starkregen bereits erste positive Effekte gezeigt. Bei zukünftigen Baumaßnahmen sind nach der bestehenden Satzung Zisternen vorgeschrieben, sinnvoll sind auch Gründächer einzuplanen, diese entlasten die Kanalisation und bei Starkregen wird das Wasser mit Verzögerung vom Gründach abgeleitet. Besonderes Augenmerk ist auf wasserdurchlässige Befestigungen und Entsiegelung von Flächen zu legen. Des Weiteren ist die Schaffung von Retentionsräumen vorgesehen (Flächen, die vorübergehend größere Wassermengen aufnehmen können); im Idealfall handelt es sich dabei um bewachsene Naturflächen und Versickerungsanlagen sowie die Renaturierung der Bäche.

FDP

Wir setzen uns dafür ein, dass Niederschlagswasser nicht ausschließlich in der Kanalisation abgeführt wird, sondern zusätzliche Rückhaltung durch Geländemaßnahmen und die Errichtung von unterirdischen Tanks gefördert wird. Diese dienen dann zur Bewässerung der Grünanlagen.

KfB

- siehe 3.1 -

B90 / Die Grünen

Bei der Entwässerung ist darauf zu achten, dass die Zisternensatzung konsequent umgesetzt wird. Es ist eine Festlegung von Dachbegrünungsflächen  (extensiv/intensiv) festzulegen. Durch diese Maßnahmen kann ein Teil des Niederschlags aufgefangen werden.  Ferner ist bei den Freiflächen im Baugebiet darauf zu achten, dass möglichst viele Flächen nicht versiegelt werden. Der maximal zulässige Versiegelungsgrad ist im B-Plan fest zu schreiben.  Bei dem Waldwiesenbach und Stuhlbergbach sowie im oberhalb des Baugebietes liegenden Wald sind natürliche Retentionsflächen zu schaffen.  Sollten alle diese Maßnahmen nicht ausreichen ist die Anlage von technischen Anlage (Rückhaltebecken)  erforderlich. 

UBG

- leider keine Antwort -

Frage (3.3): Wie wollen Sie die heute schon angespannte Situation in den Kitas und Grundschulen nach Zuzug vieler weiterer Familien entschärfen? (inkl. Erhalt der Freizeitmöglichkeiten rund um den Sportplatz, öffentliche Rollschuhbahn, Spielplatz und Basketballfeld)

CDU

Die CDU Kronberg denkt zusätzliche Bebauung nie ohne die dafür nötige Infrastruktur. „Kurze Wege für kurze Beine“ war stets unsere Maxime. Es wird zu prüfen sein, ob Bestands-Kitas und -Schulen erweitert werden müssen oder ob sogar ein Neubau erforderlich ist. An einem Erhalt der Freizeitmöglichkeiten ist die CDU Kronberg nachhaltig interessiert. Dies gilt natürlich auch für das Jugendzentrum in direkter Nachbarschaft des Baugebiets.

 

SPD

IWir stehen erst am Anfang eines umfänglichen Planungsprozesses. Viele der von Ihnen angesprochenen Themen werden Gegenstand des weiteren Verfahrens sein. Die Ausweitung der Betreuungskapazitäten in den Kindertagesstätten liegt in der Verantwortung der Stadt als Trägerin der Einrichtungen. Wegen der Anpassung der schulischen Infrastruktur sind nach unserer Auffassung zu gegebener Zeit Gespräche mit dem Hochtaunuskreis als Schulträger zu führen. Dies erscheint uns im Moment noch zu früh.

FDP

Im Baugebiet Altkönigblick ist der Neubau einer Kita notwendig und einzuplanen. Hinzu kommt die Planung von ausreichend Hortplätzen für Grundschüler.  Durch eine entsprechende Verdichtung ist es umgekehrt möglich, Grünflächen für verschiedenste Arten der Freizeitgestaltung zu realisieren. 

KfB

- siehe 3.1 -

B90 / Die Grünen

Für die Altersstruktur in Kronberg ist die Ansiedelung von Familien mit Kindern wichtig.  Die Schaffung von Kitas und auch in Spielplätzen ist für unsere Gesellschaft eine Investition in die Zukunft, sie ist für uns deshalb unabdingbar. 

UBG

- leider keine Antwort -

4. Die Parteien verfolgen unterschiedliche Ziele bei der Finanzierung und Realisierung des Bauvorhabens durch z.B. die Gründung einer EIGENEN Wohnungsbaugesellschaft.

Frage (4.1): Unterstützen Sie die Gründung einer EIGENEN Wohnungsbaugesellschaft für Kronberg, obwohl diese mittlerweile sowohl in der Bevölkerung als auch in der städtischen Verwaltung kritisch gesehen wird? Wie stehen Sie zu alternativen Konzepten (Erbpacht, Nutzung bestehender Wohnungsbaugesellschaften aus der Umgebung, ...)?

CDU

 Die CDU ist strikt GEGEN  die Gründung einer stadteigenen teuren Wohnungsbaugesellschaft, da deren Gründung und ihr Betrieb  zur Verteuerung des Wohnraums beiträgt . Wir präferieren die Kooperation mit etablierten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, vorzugsweise aus dem Hochtaunuskreis. Erbbaurecht bewerten wir als sinnvolle Option, die punktuell geprüft werden sollte.

 

SPD

JA – wir befürworten den städtischen Eigenbetrieb Wohnbau, weil die vorgesehenen 40 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern damit in städtischer Regie gebaut und vermietet werden können. Der entfallende Erwerb der Grundstücke hat „mietdämpfende Wirkung“. Zudem hat die Stadt als Vermieterin Einfluss auf die Miethöhe – für uns ein zentrales Argument für die Entwicklung des Gebietes in städtischer Regie. Die Stadt Frankfurt verfolgt mit der ABG Holding im Übrigen auch erfolgreich diesen Weg.

FDP

Die städtische Verwaltung und eine andere Partei präferiert die Vergabe des Gebietes an Wohnungsbaugesellschaften. Wir dagegen sind der Überzeugung, dass es immense Vorteile hat, wenn die Stadt im „Driver Seat“ bleibt.  Nur durch einen Eigenbetrieb wird sichergestellt, dass die Stadt einen dauerhaften Einfluss auf die Nutzung der Wohnungen behält und diese Wohnungen langfristig nicht aus der „Sozialbindung“ fallen. Indem man extern Managementleistung, insbesondere in der Errichtungsphase einkauft, bleiben die Kosten gleich, da auch die Wohnungsbaugesellschaft entsprechende Kosten einrechnet.  Warum lehnen wir Erbpacht ab? Bei einer Vergabe eines Teils der Grundstücke in Erbpacht nimmt sich die Stadt die Möglichkeit, über einen Teilverkauf von Flächen Eigenkapital für den Bau der städtischen Wohnungen überwiegend selbst zu finanzieren. Aufgrund der auf absehbare Zeit extrem niedrigen Zinsen, ist es aus Sicht der Bauinteressenten wirtschaftlich nicht sinnvoll ein Erbpachtgrundstück zu erwerben. Im Übrigen ist es im Falle der Erbpacht für den Erbpachtnehmer schwierig, eine Finanzierung mangels Sicherung durch eine Hypothek zu erhalten.

KfB

Die KfB lehnt eine eigene Wohnungsbaugesellschaft oder eine entsprechende Sparte Wohnbau innerhalb der Stadtwerke ab. Diese würde zu zusätzlichen Kosten führen, die die Mietpreise weiter erhöhen. Außerdem wird der Stadtverordnetenversammlung die unmittelbare Zuständigkeit entzogen. Daher wird die KfB eine Aufhebung dieses Beschlusses anstreben. Die KfB ist dafür, dass die Fläche weiterhin in städtischem Eigentum bleibt, ggf. käme Erbpacht in Betracht. Die Bebauung kann durch eine bestehende Wohnbaugesellschaft durchgeführt werden.

B90 / Die Grünen

Ja wir unterstützen die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft können uns  aber auch den  Bau durch eine Wohnungsbaugesellschaft (z.B. OWG) vorstellen. Hier orientieren wir uns an der am einfachsten zu realisierenden und kostengünstigsten Umsetzung

UBG

- leider keine Antwort -

Frage (4.2): In welcher Form soll eine Umlage der entstehenden Infrastrukturkosten (Kita, Straßenbau, Kanal, ...) auf neue und bestehende Anwohner und die gesamte Stadt/Bürger erfolgen?

CDU

Diese Frage ist von der Stadtverwaltung zu prüfen. Hierauf hat eine Partei oder Fraktion keinen abschließenden Einfluss. Als CDU Kronberg plädieren wir grundsätzlich für die Abschaffung der Straßenbeiträge.

 

SPD

Die Errichtung von Kita’s ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe und damit aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu bestreiten. Ob eine Anpassung der Infrastruktur (Kanal) er-forderlich ist, können wir nicht beantworten. Diese Fachfrage ist im Laufe des Planungspro-zesses (vermutlich mindestens fünf Jahre) selbstverständlich zu klären. Die im Planungsgebiet erforderlichen Straßenbaumaßnahmen sind nach der aktuell gültigen Straßenbeitragssatzung durch die Eigentümer*innen des neuen Wohngebietes mitzufinanzieren.

FDP

Alle Maßnahmen, die auf dem Grundstück des Eigentümers stattfinden, wie z. B. der Bau der Kita sind auch durch den Eigentümer selbst zu tragen, d.h. diese Kosten sind durch den Eigenbetrieb der Stadt Kronberg oder durch die Stadt selbst  zu tragen da ja auch Kinder von außerhalb des Baugebietes diese Einrichtungen in Anspruch nehmen werden.  Alle Maßnahmen zur Erschließung des Grundstücks werden nach der geltenden Erschließungsbeitragsordnung 10% der Erschließungskosten durch die Stadt Kronberg getragen. Die verbleibenden 90% der Erschließungskosten werden durch Erschließungskostenbeiträge den Eigentümer des oder der Grundstücke in Rechnung gestellt, d.h. zum Teil auch dem Eigenbetrieb der Stadt Kronberg.   Falls Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Erneuerung veränderter Bestandteile von Verkehrsanlagen in der Altkönigstrasse erforderlich werden sollten, wären diese als einmalige Beiträge entsprechend der geltenden Straßenbeitragssatzung durch die Anwohner der Altkönigstrasse zu leisten. Derzeit ist jedoch nicht ersichtlich, ob und in welchem Umfang eine Verbesserung bzw. Erneuerung der Altkönigstrasse notwendig ist und damit von den Anliegern Straßenbaubeiträge erhoben werden müssen.

KfB

Sämtliche Erschließungs- und sonstige Kosten sind dem Baugebiet und dessen Finanzierbarkeit zuzurechnen. Dazu gehören auch die Kosten, die durch die Verlegung der Sportanlagen der SGO (Neubau Vereinshaus, Kunstrasenplatz, Erweiterung Kleinspielfeld) an die AKS entstanden sind (gem. Beschluss 5260/2016: „Eine vollständige Refinanzierung ist durch die Entwicklung der Sportfläche an der Altkönigstraße als Wohnbauland möglich.“).

B90 / Die Grünen

Die Erschließungskosten werden auf die neuen Grundstückseigentümer umgelegt.  Es gibt in unseren Augen keine Rechtsgrundlage die Bewohner bereits existierender ausgebauter Straßen an den Erschließungskosten zu beteiligen. 

UBG

- leider keine Antwort -

Hinweis zu den zitierten Texten 

Alle auf dieser Seite aufgeführten Textteile geben die Antworten der Parteien wider, die der IG Altkönigblick nach der Umfrage vom 15.02.2021 bis zum Stichtag 26.02.2021 durch Vertreter der Partien schriftlich zugegangen sind. Es handelt sich somit um die Aussagen der Parteien und nicht die der IG Altkönigblick.

Sollte uns ein Fehler in der Darstellung unterlaufen sein, bitten wir dies zu entschuldigen und werden auf entsprechenden Hinweis umgehend eine Korrektur vornehmen.